Umzug und Versicherung
Wer haftet beim Umzug im Schadensfall?
Wer umziehen möchte, sollte vorher mit seinem Versicherer reden. Denn nur so kann die Hausratversicherung für die alte Wohnung auch eine für die neue Bleibe werden. Aber das ist längst noch nicht alles, was Umzugswillige in punkto Versicherung beachten sollten.
Neue Adresse schon im Vorfeld der Hausratversicherung melden
Die neue Adresse kann den meisten auch noch nach dem Umzug mitgeteilt werden. Bei Versicherungen gelten jedoch andere Spielregeln. Insbesondere bei der Hausratversicherung sollte dem Versicherer schon im Vorfeld übermittelt werden, wohin die Reise geht. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang sowohl für die frühere wie auch für die neue Wohnung gilt, bevor er dann endgültig auf die neuen Vier Wände übergeht.
Mit dem Einzug müssen Versicherungsnehmer außerdem die neue Wohnfläche und/oder den geänderten Hausratwert übermitteln. Sollte der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigen, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich nach einem besseren Vertrag umsehen.
Aber auch zu anderen Versicherern sollte man als Umzügler Kontakt aufnehmen. Wichtig ist neben der neuen Anschrift nämlich auch die Durchgabe der eventuellen neuen Bankverbindung, damit der Versicherungsschutz nicht durch einen möglichen Zahlungsverzug gefährdet wird, wenn die Abbuchung plötzlich ins Leere läuft.
Privathaftpflichtversicherung und die Klausel „Mietsachen" beachten
Die Haftpflichtversicherung eines Helfers zahlt dagegen nicht, wenn der aus Versehen etwas kaputt gemacht hat. Ausnahme: Der private Helfer hat grob fahrlässig gehandelt oder seine Police deckt auch „Gefälligkeitshandlungen" mit ab. In der Regel gilt für private Helfer aber: Nur wenn sie einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein.
Haftung von beauftragten Speditionen beim Umzug
Für den Umziehenden ist auch noch das Folgende wichtig zu wissen: Speditionen haften bei Beschädigung nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Schaden nicht in voller Höhe beglichen wird. Wer sich dagegen schützen will, der schließt eine Transportversicherung zum Neuwert ab.
Wer haftet beim Umzug in Eigenregie?
Übrigens: Wer seinen Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter durchführt, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für seine Ladung. Es sei denn, das Fahrzeug brennt ab, dann würde die Hausratversicherung zahlen. Was auch der Fall wäre, würde man beim Umzug an Leib und Leben bedroht und anschließend ausgeraubt. Foto: Rainer Sturm, pixelio.de
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