Rechtslage Krankenhausaufenthalt des KindesWenn das eigene Kind plötzlich ins Krankenhaus muss, so ist dies für die betroffenen Eltern meist eine emotionale, aber auch organisatorische Herausforderung. Haushalt, Beruf und den Alltag zu bewerkstelligen und auch das betroffene Kind im Krankenhaus zu berücksichtigen – ohne Frage eine schwierige Herausforderung. Aber wie ist die Rechtslage für Eltern, wenn Kinder plötzlich einen unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt nötig haben? Steht den Eltern nun Urlaub zu und kann man neben dem Kind im Krankenhaus nächtigen? Dies sind die typischen Fragen, die Eltern meist stellen, sobald sie den Ernstfall „Krankenhausaufenthalt der Kinder“ gegenüber stehen. Freistellung von der Arbeit
Bei Alleinerziehenden wird diese Freistellung verdoppelt, das heißt im Klartext: bei Alleinerziehenden kann mit einem Kind bis zu 20 Tagen und bei mehreren Kindern bis zu 50 Tagen Freistellung beantragt werden. Eltern, die diese berufliche Auszeit für Kinder im Krankenhaus nutzen, steht das sogenannte „Krankengeld“ zu. Begleitpersonen im KrankenzimmerBegleitpersonen werden übrigens von der Krankenkasse gestattet und erstattet, sofern dies medizinisch und therapeutisch notwendig und sinnvoll ist. Bei den Begleitpersonen muss es sich übrigens nicht zwingend um die Eltern handeln, insofern können es auch nahestehende Personen sein, die nicht verwandt sind, jedoch dem Kind nahe sind, welches krank ist und sich im Krankenhaus befindet. Stichwörter Haushaltstipps begleitpersonen, beruf, freistellung, job, kind, krankengeld, krankenhaus, rechtslage krankenhausaufenthalt des kindes Weitere interessante Haushaltstipps:
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