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Elternhaftung

Wann haften Eltern eigentlich für ihre Kinder?

Manchmal ist es schnell passiert, dass ein Kind einen Schaden anrichtet, einen Kratzer an Nachbars Auto etwa oder eine eingeworfene Fensterscheibe. Die Eltern haften, heißt es diesbezüglich meist lapidar, und entsprechende Warnhinweise sind an jeder Baustelle zu finden. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn es kommt auf das Alter des Kindes an. Und nicht nur das.

Die Frage nach der Haftung

Zum einen kommt es auf das Alter des Kindes an. Grundsätzlich sind Kinder in der Haftung vom siebten bis zum 18. Lebensjahr, aber nicht uneingeschränkt, sondern entsprechend ihrer Einsichtsfähigkeit, ihres Könnens und ihrer geistigen Entwicklung. Je mehr Kompetenz ein Kind also besitzt, in desto mehr Fällen haftet es.

Kinder bis sieben Jahre können demnach also nicht haftbar gemacht werden. Ein zehnjähriges Kind aber sollte beispielsweise schon wissen, dass es in einer Scheune mit Stroh kein Feuer machen darf. Tut es dies trotzdem und kann ihm Vorsatz nachgewiesen werden, ist das Kind haftbar.

Wann haben Eltern die Aufsichtspflicht verletzt?

Damit kommen wir zum zweiten wichtigen Punkt. Das Kind haftet, nicht die Eltern. Die haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aufsichtspflicht bedeutet, dass man sein Kind so intensiv betreuen muss, dass es anderen keinen Schaden zufügen kann. Je älter ein Kind ist, desto weniger Kontrolle ist notwendig bzw. desto weniger Kontrolle wird im Schadensfall von den Eltern verlangt.

Wenn das Kind etwa schon seit längerem sicher mit dem Rad fahren kann, muss es beim Radfahren nicht dauernd beaufsichtigt werden. Wenn es dann durch Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, dann haben die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Geschädigte würde in diesem Fall tatsächlich leer ausgehen.

Eine Haftpflichtversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden

Doch wenn die Eltern haften müssen, dann kann es teuer werden. Daher ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Grundsätzlich sind dabei Kinder bis zum 18. Geburtstag mitversichert. Seit einigen Jahren bieten Versicherer auch Schadenersatz bei nicht deliktfähigen Kindern, also bei solchen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, an.

Damit gehen sie auf die innere Einstellung vieler Eltern ein. Wenn etwa bei Freunden das eigene Kleinkind etwas beschädigt, fühlen sich die meisten Eltern verpflichtet, den Schaden zu begleichen, auch wenn sie juristisch gesehen, dies nicht müssten. Doch Achtung: Die meisten Versicherungen decken hier nur Schadenssummen von 5.000 bis 10.000 Euro ab. Damit ist die zerschlagene Mingvase nicht unbedingt erstattet.


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